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Einleitung: Anfangsmietzins

Haben Sie aus einer Notsituation heraus eine Wohnung mieten müssen?

Haben Sie erfahren, dass Ihr Vermieter bei Ihnen mehr als 10 % aufgeschlagen hat?

Auf dieser Website finden Sie Informationen, Links und Formulare zum Thema Anfangsmietzins sowie Links zu Miete / Mietvertrag / Mietrecht / Immobilien / Eigentum.

Gesetzliche Grundlage: Anfechtung des Anfangsmietzinses

OR 270 Abs. 1

E. Anfechtung des Mietzinses
I. Herabsetzungsbegehren
1. Anfangsmietzins

1 Der Mieter kann den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich im Sinne der Artikel 269 und 269a anfechten und dessen Herabsetzung verlangen, wenn:

a. er sich wegen einer persönlichen oder familiären Notlage oder wegen der Verhältnisse auf dem örtlichen Markt für Wohn- und Geschäftsräume zum Vertragsabschluss gezwungen sah; oder

b.der Vermieter den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht hat.

News zum Mietrecht

News und aktuelle Informationen zum Schweizer Mietrecht finden Sie auf unserem News-Blog unter Mietrecht: law-news.ch » Mietrecht

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