Informationen zur Anfechtung des Anfangsmietzinses in der Schweiz
Verfahren
Klage des Mieters innert 30 Tagen seit Übernahme der Mietsache bei der Schlichtungsbehörde
Örtliche Zuständigkeit, wenn kein internationales Verhältnis vorliegt: Ort der Mietsache
Achtung: bei unbenutztem Ablauf der Frist fällt das Anfechtungsrecht dahin!
Vor Schlichtungsbehörde resp. Gericht hat der Mieter zu beweisen, dass der Mietzins missbräuchlich ist:
Der Mietzins ist nicht orts- und quartierüblich.
Der Vermieter erzielt einen übersetzten Ertrag aus der Mietsache.
Rechtfertigt der Vermieter den Anfangsmietzins mit sog. relativen Anpassungsgründen dient der zuletzt gültige Mietzins des vorhergehenden Mieters als Ausgangspunkt für die Prüfung des Mietzinses.